25.01.2010 von Lofthome Immobilien AG
Oft werden wir angefragt, welche Notariats- und Grundbuchkosten bei Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft anfallen. Wir haben die wichtigsten Aspekte der Vertragskosten und Gebühren für Sie zusammengefasst. Da die Regelung in der Kompetenz der Kantone liegt, bestehen zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede, die verschiedenen Gebühren und Steuern sind deswegen über die Kantone hinweg nur schwer vergleichbar.
Notarkosten, Vertrag, Schuldbrief
Der Notar wird entschädigt für das Ausfertigen des Kaufvertrags sowie die Beurkundung. Je nach Kanton sind die Kosten sehr unterschiedlich. Die Notarkosten sind in den Kantonen Wallis, Genf, Bern und Tessin am höchsten, in den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Zug am tiefsten. Zusätzliche Kosten können durch das Erstellen eines Schuldbriefs enstehen, welchen die Bank des Käufers als Sicherheit verlangt.
Kostenverteiler
Typischerweise werden die Notarkosten für die Vertragsausfertigung zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Ein anderer Verteilschlüssel kann vereinbart werden. Die Regelung der Kostenübernehme sollte im Kaufvertrag festgehalten sein. Die Kosten für die Erstellung eines Schuldbriefs trägt der Käufer. Übergibt der Verkäufer einen existierenden Schuldbrief an den Käufer, so wird häufig vereinbart, dass der Käufer für diesen Titel einen Unkostenbeitrag leistet, da der Käufer die Erstellung dieses Titels seinerzeit ebenfalls bezahlen musste.
Grundbuch
Für die Anmeldung im Grundbuch erheben gewisse Kantone eine Kanzlei- und / oder eine Grundbuchgebühr. Je nach Kanton werden diese Kosten nach Zeitaufwand bemessen (z.B. Kanton Zug) oder aber mit einem Gebührensatz anhand der Vertragssumme (Kaufpreis) festgelegt.
Kostenverteiler
Meistens werden auch die Grundbuchgebühren zwischen Käufer und Verkäufer Hälftig geteilt.
Handänderungssteuer
Anstelle einer Grundbuchgebühr wird eine Handänderungssteuer erhoben, so zu Beispiel im Kanton Luzern, wohingegen die Kantone Schwyz, Aargau und Zürich keine solche Steuer kennen oder diese in den letzten Jahren abgeschafft haben. Die Handänderungssteuer liegt zumeist zwischen 1 und 3 Prozent des beurkundeten Verkaufspreises.
Kostenverteiler
Je nach Kanton ist der Erwerber oder aber beide Vertragsparteien zur Zahlung verpflichtet.
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer besteuert einen Gewinn, welcher mit dem Verkauf einer Liegenschaft anfällt. Die Steuer bemisst sich in der Regel am Gewinn (Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis abzüglich Investitionen) und der Haltedauer einer Liegenschaft.
Kostenverteiler
Zahlungspflichtig ist in der Regel der Verkäufer, es gibt jedoch Kantone, in welchen beide Parteien solidarisch für die Grundstückgewinnsteuer haften, so beispielsweise im Kanton Zug. Durch eine entsprechende Ausgestaltung des Kaufvertrags oder aber Sicherstellung der Steuer auf einem Sperrkonto kann das Risiko für einen Käufer jedoch weitgehend ausgeschlossen werden.
Übersicht der Kosten einiger Kantone
| Kanton | Notar | Handänderung | Grundbuch | Schuldbrief |
| Kanton Argau | 0.3-0.5% | keine | 0.40% | 0.40% |
| Kanton Bern | 0.4-0.5% | 1.80% | 0.1-0.2% | 0.25% |
| Kanton Luzern | 0.1-0.5% | 1.50% | keine | 0.1-0.3% |
| Kanton Zug | 0.3-1.0% | keine | 0.25% | 0.25% |
| Kanton Zürich | 0.10% | keine | 0.15% | 0.25% |
Berechnungsbeispiel Kanton Aargau
Annahme Kaufpreis von CHF 1’000’000, Teilung der Notar- und Grunbuchkosten zu je 1/2 zwischen Käufer und Verkäufer, die Kosten für die Errichtung des Schuldbriefs gehen zulasten des Käufers.
| Position | Ansatz | Total | Käufer | Verkäufer |
| Notarkosten | ~ 0.5% | CHF 5’000 | CHF 2’500 | CHF 2’500 |
| Grundbuchgebühr | ~ 0.5% | CHF 5’000 | CHF 2’500 | CHF 2’500 |
| Schuldbrief CHF 800’000 | ~ 0.25% | CHF 2’000 | CHF 2’000 | CHF 0 |
| Total Gebühren | +/- 15% | CHF 12’000 | CHF 7’000 | CHF 5’000 |
Oft aber nicht immer sind die Gebühren abhängig von der Vertragssumme (Kaufpreis) oder Titelhöhe (Schuldbrief). Diese Übersicht zeigt die Gebühren bei typischen Verträgen, wobei von den Amtsstellen oder Notaren teilweise zusätzlich Minimal- oder Grundgebühren zugeschlagen werden.
Notarkosten der Kantone, Grundbuch, Gebühren und Kosten, Handänderungssteuer, Liegenschaftenverkauf, Notargebühren, Vertragskosten und Grunbuchabgaben bei einem Immobilienverkauf.
4 Kommentare zu Immobilienberater: Notar- und Grundbuchkosten
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[...] Zum erfolgreichen Erwerb einer Immobilie ist in Deutschland immer die Beurkundung des Kaufvertrages durch einen Notar erforderlich. Der Notar ist unparteilich und wird seine Kunden über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Kaufvertrages beraten. Sofern in absehbarer Zeit die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt, wird der Notar lediglich für die Beurkundung nicht jedoch für die Beratung eine Kostenrechnung übersenden. Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages betragen ca. 1,5 % des Kaufpreises und sind vom Käufer zu tragen. Sofern der Kaufpreis ganz oder teilweise finanziert wird und das Finanzierungsinstitut die Eintragung einer Grundschuld am Vertragsobjekt wünscht, werden für die Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde ca. 0,4 % der Darlehenssumme an Notargebühren anfallen. In der Schweiz sind die Notarkosten in den einzelnen Kantonen oft sehr unterschiedlich. [...]
Guten Tag,
ist es richtig, dass Immobilien in Deutschland von Notaren in der Schweiz beurkundet werden können? Wenn ja, könnten, je nach Kanton, Kosten gespart werden. MfG CDA
Wir glauben, dass dies rechtlich schon gar nicht möglich ist. Deshalb würde sich wohl kein Schweizer Notar finden, der einen solchen Auftrag ausführt. Im übrigen ist der Notar für beide Vertragsparteien beratend tätig. Das funktioniert aber auch nur, wenn der beurkundende Notar das anwendbare Recht hieb- und stichfest kennt.